Liebe Mitglieder,
die Entscheidung des Sozialministeriums Baden-Württemberg hat die zunächst strittige
Auslegung der Bespielbarkeit von Tennishallen noch einmal konkretisiert.
Ab sofort (heute, 18.11.2020) gilt auch für den TC Wendlingen:
nur 2 Spieler dürfen sich gleichzeitig in der Halle aufhalten.
Wir hatten bisher ja aufgrund der großzügigen Auslegung durch das Wendlinger Ordnungsamt
die 4 - Personenregelung. Da sich jedoch mehrer Städte (bzw Tennisvereine) zu einer Anfrage
im Sozialministerium zusammenschlossen, gilt nun für alle Städte/Vereine unabhängig
von der Auslegung der örtlichen Kommunen die 2 -Personenregel (übrigens auch unabhängig
von der Anzahl der Hallenplätze!).
Das bedeutet:
1. Alle Abonnements werden bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.
Die Kosten werden anteilig zurückgezahlt.
2. Platz 2 ist ab sofort gesperrt.
Einzelbuchungen auf Platz 1 sind möglich (natürlich keine Doppel)
3. Die Trainer vom TC Wendlingen und vom TSV Ötlingen haben Vorrang.
Diese Trainingszeiten bleiben unangetastet.
Wir bitten um Verständnis.
Ihr Vorstandsteam
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